Solltest du zukünftig deine Abrechnung bei der opta data mit Hilfe von thevea einreichen, beachte bitte folgendes:
Verordnungen die über thevea eingereicht werden
Nutze für die Verordnungen, die du in thevea eingegeben hast nach Versenden deiner Abrechnung den thevea Sendungsbegleitschein. Dieser wird automatisch nach Versenden der Abrechnung erstellt. Das Ausfüllen des Codierbelegs pro Verordnung ist nicht mehr notwendig. Schicke anschließend die originalen Verordnungen inkl. Sendungsbegleitschein an folgende Adresse:
opta data Finance GmbH
Berthold-Beitz-Boulevard 461
45141 Essen
Verordnungen, die nicht über thevea eingereicht werden können
Aktuell ist die Abrechnung von Kur- und Bundeswehrverordnungen über thevea noch nicht möglich. Solltest du solche Verordnungen mit abrechnen wollen, musst du diese auf dem bekannten Weg abrechnen (Codierbeleg und Sendungsbegleitschein aus dem Online Kundencenter). Trenne diese Belege deutlich von den Verordnungen, die über thevea abgerechnet werden (Umschlage dies Verordnungen zum Beispiel mit dem jeweiligen Sendungsbegleitschein) und schicke diese in einem Briefumschlag an die opta data.
Zusatzleistungen AktivService und AktivReport
Solltest du das Zusatzprodukt AktivService Codieren und Taxieren gebucht haben, ist dieser Service bei der Abrechnung mit thevea Starter nicht weiter notwendig. Sobald du deine erste Abrechnung über thevea Starter eingereicht hast, wird dieser Service automatisch stillgelegt. Für den AktivService werden keine Kosten mehr berechnet.
Solltest du den AktivReport nutzen, wende dich bitte vor Kaufabschluss an unseren Support unter support@thevea.de und wir beraten dich gerne.