Was ist eine "Frequenzspanne"?

Haben die Vertragsärzte in der Vergangenheit häufig eine Frequenz von z. B. 2x pro Woche auf der Verordnung angegeben, so konnte es zu Absetzungen durch die Kostenträger kommen, wenn Sie diese Vorgabe unter- oder vor allem überschritten haben.

Damit die Verordnung ihre Gültigkeit nicht verliert, kann der Arzt nun eine Frequenzspanne von z. B. 1-3 Behandlungseinheiten pro Woche festlegen.

Therapeuten haben damit  die Möglichkeit, ihre Terminplanung individueller auf die Bedürfnisse der einzelnen Patienten anzupassen.

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