Verändert sich zukünftig der Zeitraum, in dem der Patient seine Behandlung beginnen muss?

Bisher hatte der Patient 14 Tage Zeit, seine Behandlung zu beginnen.

Im Rahmen der Überarbeitung sind es jetzt 28 Tage.

Sollte ein dringlicher Behandlungsbedarf bestehen, wird ein Feld auf der Verordnung geschaffen, welches der Arzt bei Bedarf ankreuzen kann.

Dies soll weniger nachträgliche Änderungswünsche mit sich bringen und den längeren Wartezeiten bei Heilmittelerbringern Rechnung tragen.

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