Was ist bei der Verordnung vorrangiger Heilmittel zu beachten?

Es dürfen je nach Heilmittelbereich pro Verordnung bis zu drei vorrangige Heilmittel verordnet werden.

Dabei darf die Summe der vorrangigen Heilmittel die Verordnungsmenge nach Maßgabe des Kataloges nicht überschreiten.

Sind auf einer Verordnung mehrere vorrangige Heilmittel verordnet, darf pro Tag nur ein Heilmittel erbracht werden. Zusätzlich kann ein ergänzendes Heilmittel erbracht werden, wenn es ebenfalls verordnet wurde.

Welche Heilmittel kombiniert werden können ist imHeilmittelkatalog entsprechend der Diagnosegruppe vorgegeben.

Ob deine Verordnung korrekt ausgestellt wurde, kannst du in nur 10 Sekunden mit Hilfe unseres kostenlosen eVO-Checks bei thevea prüfen.

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