Aktuell gelten weiterhin die Corona- Sonderregelungen zur Unterbrechungsfrist des GKV-Spitzenverbandes:
Die Unterbrechungsfrist von 14 Kalendertagen bzw. die in den jeweils gültigen Verträgen nach §125 SGB V vereinbarten Unterbrechungsfristen werden ausgesetzt. Die Unterbrechungsfristen werden von den Krankenkassen vorerst nicht geprüft. Diese Regelung gilt bis zum 31.12.2021.