Eine Einreichung der Verordnungen im Original ist weiterhin notwendig, da dies so von den Kostenträgern gefordert und Rahmenverträgen so vorgeschrieben ist.
Folgende Angaben müssen ausgefüllt werden:
- Behandlungsdatum
- erbrachte Maßnahme
- Unterschrift/ Kürzel Leistungserbringer
- Unterschrift des Patienten
- ggf. dokumentierte Unterbrechungen, Behandlungsabbrüche und Änderungen nach Absprache
- Die Angabe des Institutionskennzeichens vom Leistungserbringer muss auf Vorder- und Rückseite
- Stempel und Unterschrift