Welche Angaben sind mit thevea noch auf der Original Verordnung notwendig?

Eine Einreichung der Verordnungen im Original ist weiterhin notwendig, da dies so von den Kostenträgern gefordert und Rahmenverträgen so vorgeschrieben ist. 

Folgende Angaben müssen ausgefüllt werden:

  •  Behandlungsdatum 
  • erbrachte Maßnahme 
  • Unterschrift/ Kürzel Leistungserbringer 
  • Unterschrift des Patienten 
  • ggf. dokumentierte Unterbrechungen, Behandlungsabbrüche und Änderungen nach Absprache
  • Die Angabe des Institutionskennzeichens vom Leistungserbringer muss auf Vorder- und Rückseite 
  • Stempel und Unterschrift 
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