Anforderungen zur Änderung von Heilmittelverordnungen

In der Tabelle zeigen wir dir, in welchen Fällen von unvollständigen oder fehlerhaften Angaben auf der Verordnung gemäß Heilmittel-Richtlinie eine Änderung notwendig ist und in welcher Form diese Änderung erfolgen muss.

(Anlage 3 zur HeilM-RL)

Sofern Änderungen eine neue Unterschrift durch die Ärztin oder den Arzt erfordern, so sind diese mit Datumsangabe auf der Verordnung vorzunehmen.

Darüber hinaus enthalten die Verträge nach § 125 SGB V Regelungen zu den notwendigen Angaben auf der Heilmittelverordnung, die von der Therapeutin oder dem Therapeuten ebenfalls zu beachten sind.

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