Bis wann sind Verordnungen auf dem alten Verordnungsmuster gültig?

Verordnungen die vor dem 01.01.2021 auf den alten Heilmittelverordnungen ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Für die alten Verordnungen gelten die alten Rahmenverträge und die darin festgelegten Fristen.

Alle Verordnungen, die ab dem 01. Januar 2021 ausgestellt werden, müssen auf dem neuen Verordnungsvordruck ausgestellt werden und gelten als neuer Verordnungsfall.

Die bisherige Zählung der Verordnungsmenge der Regelfallsystematik wird ab diesem Zeitpunkt nicht fortgeführt. Für die Logopädie und Ergotherapie gilt hier, dass eine Funktionsanalyse/ Diagnostik nicht abgerechnet werden kann, wenn der Patient bereits vorher schon in der Praxis behandelt wurde.

 

Eine Funktionsanalyse/Diagnostik ist nur abrechenbar, wenn:

  • der Patient erstmalig in der Praxis behandelt wird
  • die Verordnung von einem neuen/anderen Arzt als bisherige Verordnungen ausgestellt wurde.
  • ein neuer Verordnungsfall eintritt d. h. 6 Monate seit der letzten Verordnung (Ausstellungsdatum) vergangen sind.
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