Wenn du Videotherapie in deiner Praxis anbietest, kannst du beim GKV-Spitzenverband eine jährliche Pauschale in Höhe von 1.000 € beantragen.
💡 Was ist die Vergütungspauschale?
Damit werden die Anschaffungs- und Betriebskosten rund um Technik und Software abgedeckt – etwa für Kamera, Laptop oder Videodienstanbieter.
📄 Wer kann die Pauschale beantragen?
Du kannst die Pauschale beantragen, wenn:
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du über eine Zulassung nach § 124 Absatz 1 SGB V im Bereich Ergotherapie verfügst
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du telemedizinische Leistungen nach § 7a des Vertrags erbringst
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du einen zertifizierten Videodienstanbieter nutzt
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du im Antragsjahr tatsächlich Videotherapie durchgeführt hast oder dies planst
❗Einrichtungen nach § 124 Absatz 5 Satz 1 SGB V sind nicht antragsberechtigt.
💻 Was wird gefördert?
Die Pauschale in Höhe von 1.000 € pro Jahr wird für die Jahre 2023, 2024 und 2025 gewährt. Sie deckt u. a. folgende Anschaffungen ab:
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Hardware wie Laptop, Tablet, Kamera
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Nutzungskosten eines zertifizierten Videodienstanbieters
❗Die Nachweise müssen aus dem gleichen Jahr wie der Antrag stammen.
📝 So stellst du den Antrag
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Melde dich im GKV-Antragsportal an: antraege.gkv-spitzenverband.de
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Registriere dich mit deinem Institutionskennzeichen (IK)
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Bestätige im Portal die Eigenerklärung, dass du Videotherapie erbracht hast oder planst
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Stelle den Antrag einmal jährlich je Praxis
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Die Auszahlung erfolgt direkt an die beim IK hinterlegte Bankverbindung
❗ Wichtig: Eine rückwirkende Antragstellung für vergangene Jahre ist nicht möglich.
📋 Nachweise & Stichproben
Der GKV-Spitzenverband darf stichprobenartig Nachweise anfordern – z. B.:
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Rechnung über Hard- oder Software
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Vertrag mit zertifiziertem Videodienstanbieter
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Nachweis über abgerechnete telemedizinische Leistungen im Antragsjahr
Diese müssen digital innerhalb von 4 Wochen eingereicht werden. Bei fehlenden oder unvollständigen Nachweisen kann die Pauschale zurückgefordert werden.
📅 Fristen & Laufzeit
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Die Vereinbarung gilt bis 31.12.2025
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Die Anträge werden quartalsweise bearbeitet
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Die Auszahlung erfolgt spätestens im dritten Monat des Folgequartals
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