Die Rückseite der Heilmittelverordnung spielt eine wichtige Rolle bei der Dokumentation der erbrachten Therapieleistungen. Hier werden Behandlungsdaten, Maßnahmen und Unterschriften festgehalten, um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten. Doch welche Angaben sind erforderlich? Welche Unterbrechungsfristen gelten? Und welche Abkürzungen dürfen verwendet werden? Hier erfährst du alles Wichtige dazu.
Erforderliche Angaben auf der Verordnungsrückseite
Damit die Verordnung vollständig und korrekt ausgefüllt ist, müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Behandlungsdatum
- Maßnahme (Regelbehandlungszeit)
- Initialen des Leistungserbringers
- Unterschrift des Versicherten oder gesetzlichen Vertreters
- Falls durch einen Vertreter unterschrieben: Angabe der Beziehung zum Patienten (z. B. Vater, Mutter, Pflegepersonal)
- Institutionskennzeichen (IK)
- Stempel und Unterschrift des Leistungserbringers
❗ Wichtig: Bei Doppelbehandlungen soll jede Behandlungseinheit einzeln dokumentiert und bestätigt werden, für eine Doppelbehandlung sind daher 2 Zeilen auszufüllen.
💡Besonderheit in der Logopädie: Durchgeführte Hausbesuche müssen nicht gesondert dokumentiert werden. Das wird im Fragen-Antwort-Katalog nochmal deutlich gemacht:

Unterbrechungsfristen
Eine Verordnung bleibt gültig, wenn die Behandlung nicht länger als 14 Kalendertage unterbrochen wird. Sollte die Pause länger dauern, kann die Behandlung nur unter bestimmten Bedingungen fortgesetzt werden:
- Krankheit des Patienten oder Therapeuten
- Urlaub des Patienten oder Therapeuten
- Therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit dem Arzt
Diese Unterbrechungen müssen mit den folgenden Kürzeln dokumentiert werden:
- K – Krankheit
- F – Ferien/Urlaub
- T – Therapeutische Indikation
❗ Hinweis: Falls die Behandlung länger als 14 Tage ohne eine dieser Begründungen unterbrochen wird, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
Behandlungsabbruch
Wird die Behandlung vorzeitig abgebrochen, muss dies auf der Verordnungsrückseite dokumentiert werden. Folgende Schritte sind erforderlich:
- Datum des Abbruchs im entsprechenden Feld eintragen
- Grund des Abbruchs angeben
Erlaubte Abkürzungen
In der Logopädie müssen auf der Verordnungsrückseite laut Vertrag nur die Regelbehandlungszeit angegeben werden. Eine korrekte Dokumentation könnte beispielsweise so aussehen:
- Sprech- und Sprachtherapie – 45 : 45 Minuten
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