Last but not least, deine erste Abrechnung 📄!
Die größten Schritte bist du schon gegangen, jetzt folgt der Wichtigste: die digitale Abrechnung über thevea! Aber keine Sorge, die Abrechnung benötigt nur noch wenige Klicks 🖱️.
Wie verschicke ich meine erste Abrechnung in thevea? Was passiert eigentlich mit den Originalverordnungen und was muss alles eingetragen werden? Diese Fragen wollen wir dir hier beantworten:
Schritt 1: Verordnungen digital versenden
👉Wie erstelle ich eine Abrechnung?
Schritt 2: Bereite deine Postsendung vor
Bevor nun die Originalverordnungen hinterher geschickt werden, gilt es, diese noch einmal zu prüfen. thevea hilft dir natürlich, die Eingabe der Daten zu prüfen, kann jedoch nicht einsehen, ob z.B. alle Unterschriften durch Patient und Arzt geleistet wurden. Schaue auch, ob die Anzahl der digital übermittelten Verordnung mit der Anzahl der Originalverordnung übereinstimmen. Nur wenn die beiden Posteingänge identisch sind, kann nichts mehr schiefgehen.
👉Welche Angaben müssen auf der Originalverordnungen stehen?
Du hast keinen Sendungsbegleitschein erhalten?
Dann wurde bei der Anlage des Leistungserbringers kein Abrechnungsdienstleister hinterlegt. Hier wird genau beschrieben, wie du in diesem Fall vorgehen musst:
👉Wie bekomme ich einen Sendungsbegleitschein?
Herzlichen Glückwunsch zu deiner ersten Abrechnung👩🎓 👨🎓!
Nun musst du nur noch die Originalverordnungen zusammen mit dem Sendungsbegleitschein zur Post bringen 📯. So schnell kann die Abrechnung gehen. Um absoluter thevea Profi zu werden, kannst nun in die Besonderheiten für deinen Heilmittelbreich abtauchen.
🗺️Deine nächsten Schritte:
- thevea für Physiotherapeuten - klicke hier!
- thevea für Logopäden- klicke hier!
- thevea für Ergotherapeuten- klicke hier!
- thevea für Podologen - klicke hier!
❓Sollten noch Fragen offen geblieben sein, schreib uns gerne eine E-Mail an support@thevea.de