Grundsätzlich gelten die E-Rechnungen nur für den B2B Bereich. Das bedeutet business to business, also Unternehmen im Austausch untereinander.
Dazu gelten verschiedene Pflichten:
ab 01.01.2025: Es gilt für Unternehmen die Pflicht E-Rechnungen empfangen zu können.
ab 01.01.2027: Für Unternehmen gilt die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen bei > 800T€ Umsatz.
ab 01.01.2028: Für alle Unternehmen gilt die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen.
Bei weiteren Fragen dazu, wendest du dich am besten an deinen Steuerberater.