Aktuell können noch keine Polizei Verordnungen über thevea abgerechnet werden, wir arbeiten aber bereits daran. In diesem Fall musst du die Verordnung einmal ohne thevea abrechnen. Lege dazu die Verordnung sichtlich getrennt von den thevea Sendungen und mit eigenem Sendungsbegleitschein in den Briefumschlag, in dem auch die thevea Verordnungen sind.
Solltest du für Verordnungen, die nicht über thevea abgerechnet werden können, einen Sendungsbegleitschein benötigen kannst du einen Begleitschein aus dem Kundenportal deines Abrechnungshauses nutzen.
Wir arbeiten bereits daran, den Kostenträger zukünftig in thevea zu verwalten.